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Benz Immobilien

Voßplatz 7
23701 Eutin

HAMBURG, Baugrundstück mit Altbestand

HAMBURG - WANDSBEK
Grundstück mit Altbestand, geeignet z.B. für die Errichtung eines großen Einfamilienhauses, eines Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbeobjektes

LAGE: Das Grundstück befindet sich in der Freien und Hansestadt Hamburg, im Gebiet des Bezirks Hamburg-Wandsbek. Der Bezirk und die umliegenden Stadtteile verfügen über diverse Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Banken, Tankstellen, Ärzte vieler Fachrichtungen, Krankenhäusern und die Bezirksverwaltung. Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Busverbindungen und Anschlüsse an das Hamburger U- und S-Bahn-Netz zur Verfügung.

GRUNDSTÜCK: Das Grundstück wird durch eine Wohnsammelstraße erschlossen und liegt in einem Bereich, der durch die Mischnutzung (Wohnen/Gewerbe) beeinflusst wird. Der Zuschnitt der ebenen und mit z.T. hohen Bäumen bestandenen Grundstücksfläche ist unregelmäßig. Die ca. 30 m lange Straßenfront verläuft in einer Rechtskurve nach Westen, wobei sich die Grundstücksfläche nach ca. 10 m Tiefe auf eine Breite von ca. 17 m verjüngt. Die mittlere Bauplatztiefe beträgt ca. 45 m. Das Grundstück besitzt Versorgungsanschlüsse für Strom, Wasser, Erdgas und Telefon, außerdem besteht Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal.

VORHANDENE BEBAUUNG/AUSNUTZUNG: Die vorhandene Bebauung steht vermutlich zum Rückbau an und besteht aus dem zur Erschließungsstraße orientierten Wohnhaus mit Anbau und einer Doppelgarage in der Nordostecke des Grundstücks. Die überbaute Grundfläche (GF) beträgt 148 m² ohne Doppelgarage. Die aktuelle Grund-/Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ) beträgt = 0,17

BAUPLANUNGSRECHT: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines alten Baustufenplans, der für das Grundstück folgendes festsetzt: Mischgebiet, II Vollgeschosse, offene Bauweise, zulässig überbaubare Fläche 3/10. Es handelt sich bei dem vorgenannten Baustufenplan um einen einfachen Bebauungsplan, da nicht auch noch Vorgaben zur Lage baulicher Anlagen auf dem Grundstück festgesetzt wurden, d.h. diese wäre nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu bestimmen.
Gem. § 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit wäre auf dem Grundstück die Errichtung eines Wohn- oder Gewerbeobjektes mit zwei Vollgeschossen und zusätzlich einem ausgebauten Dachgeschoss, unter Einhaltung der Abstandsflächen gem. § 6 Hamburger Bauordnung möglich.
Der auf dem Grundstück vorhandene Baumbestand ist u.U. durch die Hamburger Baumschutzverordnung geschützt, d.h. eine Neubebauung hat sich grundsätzlich am geschützten Baumbestand auszurichten. Bei Fällung geschützter Bäume wäre mit Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen zu rechnen.

MAKLERPROVISION: 6,25 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind vom Käufer zu zahlen. Die Maklerprovision ist fällig und zahlbar mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
KOSTEN: Die Notar- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 3,5 % des Kaufpreises sowie die Grunderwerbssteuer in Höhe von 4,5 % des Kaufpreises sind vom Käufer zu tragen.
ÜBERGABE: Die Objektübergabe kann nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises kurzfristig erfolgen.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Alle Angaben haben wir von Dritten erhalten und geben diese ohne Gewähr weiter. Für diese Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Der Inhalt ist nur für den Empfänger bestimmt und ist vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Maklerprovision. IRRTUM UND ZWISCHENVERKAUF VORBEHALTEN

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